Wissenschaftliche Nachweise der EAV

nach G.Hanzl

„Wissenschaftliche Untersuchungen des Physikers Prof. F. A. Popp haben dazu beigetragen, die EAV-Methode zu untermauern.“ Prof. F. A. Popp konnte im Jahre 1978 zeigen, dass die Meridiane, die bestimmte Organe untereinender und mit Akupunkturpunkten koppeln, auf Mikrowellen aufmodulierte Informationen übertragen.“

„Untersuchungen der Professoren H.-E. Schurk und B. Wiegele an der FH Augsburg erbringen 1994 und 1997 den Nachweis, dass EAV-Meßergebnisse vom Arzt nicht beeinflusst werden und die Messergebnisse reproduzierbar sind.“ Sie konnten beweisen, dass die Messungen bei Gesunden und Kranken unterschiedliche Messwerte zeigen (signifikante Abweichung von der Gaußschen Glockenkurve).“

Ehrung – sogar durch den Papst

Die Methode der Elektroakupunktur nach Voll (EAV) ist in den Jahren ab 1950 entwickelt worden. Der Gründer Dr. Voll ist mit Ehrungen in der BRD und in vielen Ländern der Welt einschließlich durch den Papst Paul VI. aufgrund seiner Therapieerfolge anerkannt worden.

Die Schulmedizin als Organisation des derzeitigen medizinischen Wissens hat eine Anerkennung stets abgelehnt, ohne sich vertraut zu machen mit der Methodik. Einzelne ärztliche Kollegen haben die EAV an Universitäten vorgestellt und mit Professoren zusammengearbeitet.

Dr. Ivor Ruf, Präsident der EAV-Gesellschaft, arbeitet seit 1981 mit der Methode und war mehrmals als Gutachter in Gerichtsverfahren aktiv. Die Gutachter der Gegenseite beharren auf ihrem Alleinvertretungsanspruch der „wissenschaftlichen“ Medizin, auch wenn diese in Einzelfällen völlig versagt.

Die Aufgabe des Arztes endet nicht bei der Universitätsmedizin

Professor Bertrand Schulin schrieb 1984 in „Die Soziale Gerichtsbarkeit“, dass Außenseitermethoden gelegentlich zu den Sorgfaltspflichten der Ärzte gehören.

„…Diese Sorgfalt erfordert ganz gewiß in erster Linie die Beachtung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse. Doch endet der Pflichtenkreis des Arztes nicht an den Grenzen der Schulmedizin.

Versagt diese im konkreten Einzelfall und kann eine „Außenseitermethode“ weiterhelfen, so steht deren Anwendung nicht nur nicht im Widerspruch zu den „nach den Umständen erforderlichen“ Sorgfaltspflichten, sie wird von diesen geradezu geboten.

Nur ihre Anwendung kann dann auch als Erfüllung der Regeln der ärztlichen Kunst angesehen werden.“*

Weder die Standespolitik, noch das Bundesministerium für Gesundheit haben diesem Aufruf tatkräftig entsprochen. In manchen demokratischen Ländern der Welt werden Außenseitermethoden und ausführende Mediziner geradezu verfolgt.

Dabei sollte jeder Staat dafür Sorge tragen, dass seine Bürger die notwendige Hilfe bekommen, auch wenn gegenwärtige Paradigmata dem entgegenstehen.

Linus Pauling lebte von 1901 bis 1994. Er war Wissenschaftler und Träger des Nobelpreises für Chemie und Friedensnobelpreis. Er war der Meinung: „Wissenschaft ist Irrtum auf den letzten Stand gebracht.“

Unter diesem Aspekt ist eine Zusammenarbeit von Schulmedizin und Alternativen Methoden geboten.

Zuletzt muss der Richter entscheiden, ob das Wohl der Kranken ausschließlich von einer „anerkannten“ medizinischen Institution gewährleistet ist.

* Quelle: Prof. Bertrand Schulin, Osnabrück, in Die Sozialgerichtsbarkeit, Feb. 1984: Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei Anwendung von Außenseitermethoden.