12.05.2010 | 11.12.2009 | 11.12.2009 | |||||
| Gartenhotel Heusser www.hotel-heusser.de Seebacher Straße 50 67098 Bad Dürkheim | Das Sonderseminar 2010 wird nicht in Baden Baden durchgeführt. | ... loggen Sie sich ein und erhalten Sie mehr Informationen! | |||||
| Lesen Sie hier weiter | Lesen Sie hier weiter | ||||||
Für interessierte Ärzte/ Zahnärzte und Studenten der Medizin bzw. Zahnmedizin
bieten wir neben den Vorstellungen der EAV während der Kongresse in Freuden-
stadt und Baden Baden auch regionale Einführungsseminare oder Einführungs-
vorträge an.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Das Sonderseminar 2010 wird nicht in Baden Baden durchgeführt werden.
Der Tagungsort steht noch nicht fest, er wird zeitgerecht bekannt gegeben
werden.

OLG: Auch „Außenseitermethoden“ müssen bezahlt werden. Das OLG
Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 U 60/09) den Grundsatz
bekräftigt, dass eine medizinische Behandlung immer dann als notwen-
dig anzusehen ist, wenn es "nach den objektiven medizinischen Befun-
den und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Be-
handlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen", so das Gericht.
Hintergrund der Entscheidung ist auch hier der zunehmende Kostendruck
in der PKV. Die Unternehmen gehen daher vermehrt dazu über, Erstattungs-
grenzen einseitig neu zu definieren oder – wo das in Bestandsverträgen nicht möglich ist - Behandlungen als nicht medizinisch notwendig zu klassifizieren, um der Leistungspflicht zu entgehen. Im konkreten Fall hatte ein Patient geklagt, der unter anderem an Lumboischialgie litt und bei dem verschiedene schulmedizinische Therapien nur zu zeitweiliger Besserung geführt hatten.
Die dann vorgenommene epidurale Neurolyse und Neuroplastik wollte der Krankenversicherer nicht erstatten. Das Landgericht Stuttgart war dem gefolgt, weil es keine medizinischen Langzeitstudien und wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit des Verfahrens gebe.
Das OLG Stuttgart sah dies anders. Nach den Versicherungsbedingungen müsse der Versicherer auch die Kosten für Methoden tragen, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben wie schulmedizinische Methoden. Quelle: äz, frf